Am Südufer des Tovhult-See, Småland

Urlaub in Schweden

Charmante und individuelle Ferienhäuser

Hus Pio

Top ausgestattetes Ferienhaus für 6 Personen + Hund

Hus Lia

Charmantes Ferienhaus für 4+ Personen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
zum Beherbergungsvertrag

    1. Objekt, Mietdauer, Personenzahl und Preise lt. Vertrag.
    2. Das Haus steht am Anreisetag frühestens ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Den Schlüssel finden Sie in einem Schlüsseltresor am Haus. Der Code wird Ihnen nach Überweisung der Restzahlung mitgeteilt. Am Abreisetag das Haus bis spätestens 10:00 Uhr verlassen/übergeben.
    3. Das Ferienhaus wird bis zur Fälligkeit der Anzahlung reserviert. Bei vorangegangener Voranmeldung muss ein Exemplar des Vertrages und die Anzahlung binnen 7 Tagen bei uns eingehen, ansonsten verfällt die Reservierung.
    4. Wenn der Mieter den Vertrag nach Eingang der Anzahlung kündigt oder umbucht, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 150,00 pro stornierter Woche. Erfolgt die Kündigung später als 60 Tage vor Anreise, ist der gesamte Mietzins zu entrichten. Gelingt es, das Objekt ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, so ermäßigt sich der Mietzins um den anderweitig erzielten Betrag (außer Bearbeitungsgebühr). Der Mieter ist berechtigt, einen vergleichbaren Nachmieter vorzuschlagen. Die Kündigung muß in schriftlicher Form erfolgen, elektronisch ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist das für die Kommune Markaryd (SE) zuständige Amtsgericht.
    5. Die gesamte Vermietung erfolgt bargeldlos. Die Endreinigung ist zusammen mit der Restzahlung 4 Wochen vor Anreise zu überweisen. Wir erheben eine Kaution von EUR 200 für die erste Woche sowie EUR 100 für jede weitere Woche. Auch dieser Betrag ist mit der Restzahlung zu üerweisen Die Kaution wird nach Abreise abzüglich der Kosten für den Stromverbrauch innerhalb 1 Woche zurückgezahlt.
    6. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Schäden bei Anreise (durch den Vormieter) sind innerhalb von 24 Stunden an den Eigentümer zu melden. Ansonsten können sie nicht anerkannt werden. Schäden, die durch den Mieter an der Mietsache entstehen, hat er dem Eigentümer zu melden und zu ersetzen. Die Schlüssel werden bei Abreise wieder in dem Schlüsselsafe deponiert und der Code verstellt, so daß kein Fremder Zugang dazu hat. Die Hausordnung (liegt vor Ort aus) ist Bestandteil dieses Vertrages und ist bitte einzuhalten. Im Falle von Schäden ist der Eigentümer berechtigt, die hinterlegte Kaution für Ersatz und Reparatur ganz oder teilweise einzubehalten.
    7. Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen oder Haustiere im Haus aufzunehmen, als im Vertrag aufgeführt sind. Ein Verstoß dagegen berechtigt den Vermieter zur sofortigen und fristlosen Kündigung.
    8. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.
    9. Die in die Wohneinheit mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des §701 BGB. Ersatzansprüche gegen den Vermieter können nur bei Nachweis grob fahrlässiger Vertragsverletzung geltend gemacht werden. Bei Verlust von Wertgegenständen und Geld sind Ersatzansprüche auch bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    10. Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die Kosten für ein Austauschschloss mit Schlüsseln zu tragen.
    11. Bei Anreise mit Hund beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen für Schweden, bringen eine Kopie Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung mit und führen eine Floh-Prophylaxe durch, die nicht älter als 2 Wochen ist. Es ist nicht gestattet, Hunde unbeaufsichtigt oder allein im Haus zu belassen; ebenso gehören Hunde nicht auf Sitzmöbel oder ins Bett. Bei Nichteinhaltung gelten entstandene Schäden als grob fahrlässig und es wird ein Reinigungszuschlag von EUR 100,00 erhoben.
    12. Die Benutzung des Bootes erfolgt auf eigene Gefahr. Es befinden sich in dem Zustand, wie vom Vormieter hinterlassen. Ein Rechtsanspruch auf mängelfreie Funktion ergibt sich aus diesem Mietvertrag nicht. Die Nutzung des Bootes ist witterungsbedingt in den Wintermonaten nicht möglich und kann je nach Witterung auch im Frühjahr/Herbst eingeschränkt sein.
    13. Das Betreiben des Kamins erfolgt streng nach Vorschrift und auf eigene Gefahr. Den Kamin niemals unbeaufsichtigt brennen lassen.
    14. Der Vermieter kann den Mietvertrag vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist.
    15. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das für die Kommune Markaryd in Schweden zuständige Amtsgericht.
    16. Das zur Verfügung gestellte und auf dem Grundstück gestapelte Kaminholz ist nur zum Heizen im Haus zu benutzen. Zweckfremde Nutzung für Lagerfeuer o.ä. wird mit EUR 100,00 je angefangenem Schüttraummeter in Rechnung gestellt. Holz für Lagerfeuer bitte aus dem Wald holen, dort liegt es im Überfluss.
    17. Die Bedienung für das Fernsehgerät/ Satellitenempfänger/ Radio, DVD, der elektrischen und mechanischen Elemente der Einrichtung hat nach der gegebenen Anleitung zu erfolgen. Fehler und Beschädigungen an den Geräten und/ oder der Einrichtungsgegenstände sind umgehend zu melden. Bei Verlust besteht Ersatzpflicht des Mieters.
    18. Internet-Nutzung ist eine kostenlose freiwillige Zusatzleistung. WLAN Geschwindigkeit (4G) teilweise witterungsabhängig. Für die missbräuchliche Nutzung des WLAN Netzes (z.B. Verstoß gegen Urheberrechte, Herunterladen verbotener Inhalte etc) haftet ausschließlich der nutzende Mieter. Aus einer Fehlfunktion ergibt sich kein Rechtsanspruch auf Mietminderung. Das Betätigen des Reset-Knopfes am Router ist untersagt. Die Kosten für die Re-Konfiguration (min. EUR 100) trägt der Mieter.
    19. Der Mieter verpflichtet sich, den Stromzählerstand am An- und Abreisetag dem Vermieter mitzuteilen (SMS, MMS, mail oder Anruf sind möglich). Erfolgt dies nicht, wird der Stromverbrauch nach einem langjährigen Mittel für den entsprechenden Monat geschätzt.
    20. Mit Abschluss und Unterschrift des Beherbergungsvertrages werden gleichzeitig diese AGB ohne Ausnahme anerkannt.
    1. Objekt, Mietdauer, Personenzahl und Preise lt. Vertrag.
    2. Das Haus steht am Anreisetag frühestens ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Den Schlüssel finden Sie in einem Schlüsseltresor am Haus. Der Code wird Ihnen nach Überweisung der Restzahlung mitgeteilt. Am Abreisetag das Haus bis spätestens 10:00 Uhr verlassen/übergeben.
    3. Das Ferienhaus wird bis zur Fälligkeit der Anzahlung reserviert. Bei vorangegangener Voranmeldung muss ein Exemplar des Vertrages und die Anzahlung binnen 7 Tagen bei uns eingehen, ansonsten verfällt die Reservierung.
    4. Wenn der Mieter den Vertrag nach Eingang der Anzahlung zwischen 14 und 7 Tagen vor Anreisedatum kündigt oder umbucht, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 150,00. Erfolgt die Kündigung oder Umbuchung weniger als 8 Tage vor Anreise, ist der gesamte Mietzins zu entrichten. Gelingt es, das Objekt ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, so ermäßigt sich der Mietzins um den anderweitig erzielten Betrag (außer Bearbeitungsgebühr). Der Mieter ist berechtigt, einen vergleichbaren Nachmieter vorzuschlagen. Die Kündigung muß in schriftlicher Form erfolgen, elektronisch ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist das für die Kommune Markaryd (SE) zuständige Amtsgericht.
      4.1 Sollte es vom Gesetzgeber ein striktes Reiseverbot nach und in Schweden geben, so ist eine kostenfreie Stornierung nach Prüfung des Vermieters möglich.
    5. Die gesamte Vermietung erfolgt bargeldlos. Die Endreinigung ist zusammen mit der Restzahlung 4 Wochen vor Anreise zu überweisen. Wir erheben eine Kaution von EUR 200 für die erste Woche sowie EUR 100 für jede weitere Woche. Auch dieser Betrag ist mit der Restzahlung zu überweisen. Die Kaution wird nach Abreise abzüglich der Kosten für den Stromverbrauch innerhalb 1 Woche zurückgezahlt.
    6. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Schäden bei Anreise (durch den Vormieter) sind innerhalb von 24 Stunden an den Eigentümer zu melden. Ansonsten können sie nicht anerkannt werden. Schäden, die durch den Mieter an der Mietsache entstehen, hat er dem Eigentümer zu melden und zu ersetzen. Die Schlüssel werden bei Abreise wieder in dem Schlüsselsafe deponiert und der Code verstellt, so daß kein Fremder Zugang dazu hat.
      Die Hausordnung (liegt vor Ort aus) ist Bestandteil dieses Vertrages und ist bitte einzuhalten. Im Falle von Schäden ist der Eigentümer berechtigt, die hinterlegte Kaution für Ersatz und Reparatur ganz oder teilweise einzubehalten.
    7. Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen oder Haustiere im Haus aufzunehmen, als im Vertrag aufgeführt sind. Ein Verstoß dagegen berechtigt den Vermieter zur sofortigen und fristlosen Kündigung.
    8. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.
    9. Die in die Wohneinheit mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des §701 BGB. Ersatzansprüche gegen den Vermieter können nur bei Nachweis grob fahrlässiger Vertragsverletzung geltend gemacht werden. Bei Verlust von Wertgegenständen und Geld sind Ersatzansprüche auch bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    10. Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die Kosten für ein Austauschschloss mit Schlüsseln zu tragen.
    11. Das Mitbringen und Einbringen von Haustieren in das Haus ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung wird ein Reinigungszuschlag von EUR 200,00 erhoben.
    12. Die Benutzung des Bootes erfolgt auf eigene Gefahr. Es befinden sich in dem Zustand, wie vom Vormieter hinterlassen. Ein Rechtsanspruch auf mängelfreie Funktion ergibt sich aus diesem Mietvertrag nicht. Die Nutzung des Bootes ist witterungsbedingt in den Wintermonaten nicht möglich und kann je nach Witterung auch im Frühjahr/Herbst eingeschränkt sein.
    13. Das Betreiben des Kamins erfolgt streng nach Vorschrift und auf eigene Gefahr. Den Kamin niemals unbeaufsichtigt brennen lassen.
    14. Der Vermieter kann den Mietvertrag vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist.
    15. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das für die Kommune Markaryd in Schweden zuständige Amtsgericht.
    16. Das zur Verfügung gestellte und auf dem Grundstück gestapelte Kaminholz ist nur zum Heizen im Haus zu benutzen. Zweckfremde Nutzung für Lagerfeuer o.ä. wird mit EUR 100,00 je angefangenem Schüttraummeter in Rechnung gestellt. Holz für Lagerfeuer bitte aus dem Wald holen, dort liegt es im Überfluss.
    17. Die Bedienung für das Fernsehgerät/ Satellitenempfänger/ Radio, DVD, der elektrischen und mechanischen Elemente der Einrichtung hat nach der gegebenen Anleitung zu erfolgen. Fehler und Beschädigungen an den Geräten und/ oder der Einrichtungsgegenstände sind umgehend zu melden. Bei Verlust besteht Ersatzpflicht des Mieters.
    18. Internet-Nutzung ist eine kostenlose freiwillige Zusatzleistung. WLAN Geschwindigkeit (4G) teilweise witterungsabhängig. Für die missbräuchliche Nutzung des WLAN Netzes (z.B. Verstoß gegen Urheberrechte, Herunterladen verbotener Inhalte etc.) haftet ausschließlich der nutzende Mieter. Aus einer Fehlfunktion ergibt sich kein Rechtsanspruch auf Mietminderung. Das Betätigen des Reset-Knopfes am Router ist untersagt. Die Kosten für die Re-Konfiguration (min. EUR 100) trägt der Mieter.
    19. Der Mieter verpflichtet sich, den Stromzählerstand am An- und Abreisetag dem Vermieter mitzuteilen (SMS, MMS, mail oder Anruf sind möglich). Erfolgt dies nicht, wird der Stromverbrauch nach einem langjährigen Mittel für den entsprechenden Monat geschätzt.
    20. Mit Abschluss und Unterschrift des Beherbergungsvertrages werden gleichzeitig diese AGB ohne Ausnahme anerkannt.